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Instandsetzungen und Änderungen fallen unter die Bestimmungen der Druckgeräteverwendungsverordnung  (DGVV). Der Betrieb ist verantwortlich für eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ausführung.

Das Kesselinspektorat beurteilt diese, prüft die Massnahmen, erstellt Entwurfsprüfungen, führt Zwischenkontrollen (ZfP-Verfahren), Schlussprüfungen sowie sicherheitstechnische Abnahmen durch und gibt das Druckgerät für den Betrieb wieder frei.

Bitte reichen Sie Ihre Instandsetzungs- bzw. Änderungsvorhaben mit diesem Formular FO16074 per Mail, Post oder Fax (+41 44 877 62 11) ein.

Haben Sie Fragen zu Instandsetzungen und Änderungen?

Unsere qualifizierten Sachverständigen stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung.