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Aufgaben und Tätigkeiten

Das ERI ist die technische Aufsichtsbehörde für alle Rohrleitungsanlagen und nicht dem Bundesamt für Energie unterstellt. Als unabhängige Instanz ist das ERI im SVTI integriert und übt gemäss dem Eidg. Rohrleitungsgesetz (SR 746.1) die Funktion der technischen Aufsicht innerhalb der territorialen Grenzen von der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein aus.

Aufgaben und Tätigkeiten

Das ERI ist die technische Aufsichtsbehörde für alle Rohrleitungsanlagen und nicht dem Bundesamt für Energie unterstellt. Als unabhängige Instanz ist das ERI im SVTI integriert und übt gemäss dem Eidg. Rohrleitungsgesetz (SR 746.1) die Funktion der technischen Aufsicht innerhalb der territorialen Grenzen von der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein aus.

Alle Vorhaben innerhalb des Schutzbereiches der Rohrleitung sind bewilligungspflichtig und unterliegen dem Bundesgesetz. Als technische Aufsichtsbehörde sorgt das ERI dafür, dass diese Anlagen sicher und umweltgerecht geplant, erstellt und gewartet werden. Die Rohrleitungsanlagen umfassen Stationen und Rohrleitungen die für die Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe benötigt werden.

Das Gasnetz in der Schweiz und im Fürstentum Lichtenstein kann grob in zwei Anwendungsbereiche unterteilt werden. Dem Niederdruckgasnetz (z.B. Stadtnetze) ≤ 5 bar(g) und das Hochdruckgasnetz mit Drücken > 5 bar(g). Das ERI übt die technische Aufsicht auf dem Gasnetz > 5 bar(g) aus.